Frage 1384 (13.4.2011) von Hernn Jean Colombera (ADR) betreffend die Rechte der Patienten:
In einem Interview in „Die Welt“ bestätigt EUGesundheitskommissar John Dalli, dass jede zehnte Behandlung in europäischen Krankenhäusern dem Patienten schadet. Es würden 37.000 Patienten an Krankenhausinfektionen sterben, 4,1 Millionen Patienten würden durch Krankenhauskeime infiziert.
Der Kommissar fordert die EU-Mitgliedsländer auf, die Rechte von Patienten bei Behandlungsfehlern
zu verbessern. So sollten Fehler besser erfasst werden, Klagen erleichtert und Entschädigungen
sichergestellt werden.
In diesem Kontext möchte ich folgende Fragen an den Gesundheitsminister richten:
1. Hat Luxemburg mit Zahlen zu den europäischen Statistiken beigetragen? Wenn ja, welche Zahlen wurden von Luxemburg an die Institutionen weitergeleitet, z. B. im Rahmen der HELICS- und IPSE-Studien?
2. Gibt es Hinweise, wo Luxemburg statistisch im europäischen Vergleich liegt?
3. Wie viele Fälle gibt es in Luxemburg zu verzeichnen?
Antwort (20.5.2011) von Herrn Mars Di Bartolomeo, Gesundheitsminister:
Die Erfassung der nosokomialen Infektionen in den intensiven Pflegediensten anhand einer
spezifischen Informatiksoftware (NOSIX) via das Healthnet hat in den Jahren 1999-2000 begonnen.
Progressiv haben alle Intensivstationen der Krankenhäuser sich auf freiwilliger Basis an dieses
System angeschlossen.
Im Zeitraum 2000-2009 wurden - 1075 Harninfektionen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Harnsonde, - 367 Blutvergiftungen im Zusammenhang mit der Nutzung eines zentralen Venenkatheters, und - 514 Lungenentzundungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer künstlichen Beatmung registriert und an HELICS/IPSE respektive später an den ECDC in Stockholm weitergeleitet.
Es sind dem Gesundheitsministerium keine Entlassungen von MRSA-positiven Patienten (nosokomiale Infektionen) aus Krankenhäusern bekannt, bei denen die Infektion mit MRSA zu
Hause nicht oder ungenügend versorgt wurde. Es wurden betreffend Trägerstatus von MRSA
(Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) zwei Prävalenzstudien in den Luxemburger
Krankenhäusern (2003: Prävalenz 2,37%; 2008: Prävalenz 2,55%) sowie eine Prävalenzstudie 2010 in einem Teil der Luxemburger Alters-/Pflegeheime (2010: Prävalenz 7,2%) durchgeführt. Des Weiteren liefern die Krankenhauslabore die Zahl der Patienten, bei denen Hämokulturen oder Liquor MRSA positiv getestet wurden, dem ECDC (European Centre for Diseases Prevention and Control).
Eine MRSA-Infektion wird immer behandelt. Im Krankenhaus und anderen medizinischen
Bereichen haben wir es mit mehrfach erkrankten und abwehrgeschwächten Menschen zu
tun, die besonders empfänglich für Infektionen sind. Des Weiteren finden hier intensive
diagnostische und therapeutische Interventionen und Kontakte statt. Keime, die zu nosokomialen Infektionen führen können, werden in erster Linie uber die Hände des Patienten bzw. des pflegerischen oder ärztlichen Personals oder Gegenstände (z. B. Kleidung), die mit dem Bakterium verunreinigt wurden, übertragen.
Die Hygienevorschriften beim Nachweis von MRSA dienen dem Schutz derjenigen Mitbewohner
und Patienten, die diesen Erreger noch nicht haben. Die einzelnen Maßnahmen richten sich danach, ob und in welchem Umfang erkrankte oder abwehrgeschwächte Personen in den jeweiligen Einrichtungen vorhanden sind.
Wegen vorgenannter Grunde wird in den Krankenhäusern ein strenges Hygieneregime angewendet:
Isolierung der betroffenen Patienten, Ausstattung des Personals mit Kittel, Mund-/ Nasenschutz und Handschuhen. In Alters- und Pflegeheimen sind deutlich weniger Schutzmaßnahmen erforderlich.
Im Privatbereich sind normale Hygienemaßnahmen ausreichend, die jedoch von allen Personen,
d. h. von den Betroffenen selbst, aber auch von Angehörigen, Betreuern, usw. einzuhalten
sind.
Dazu gehören:
- regelmäßiges Händewaschen (eine Händedesinfektion ist nicht erforderlich);
- Wechseln der Privatwäsche, Waschen der Unterwäsche, Bettbezüge, Schlafanzüge und Handtücher bei mindestens 60°C (besser: höhere Temperaturen), und - Geschirraufbereitung möglichst im Geschirrspuler bei 65°C.
Ambulante Pflegedienste oder Ärzte treffen bei Hausbesuchen zusätzliche Hygienemaßnahmen,
da sie zu anderen Patienten gehen und sich deshalb vor Kontamination mit MRSA schützen müssen.
Das Krankenhausteam mit dem/der Hygienefachpfleger(in) des Krankenhauses hat bei der Entlassung des Patienten die nachfolgenden Strukturen sowie Angehörige über die im Krankenhaus erfolgten Maßnahmen, Resultate und Empfehlungen betreffend weiteres Vorgehen bezüglich des MRSA-Status zu informieren (u. a. Mitgabe eines entsprechenden Schriftstückes sowie von Merkblättern).
Das Gesundheitsministerium hat 2002 zusammen mit dem „Groupe national de guidance en matière de prévention de l’infection nosocomiale (GNPIN)” eine nationale Empfehlung betreffend den Umgang mit MRSA in den Krankenhäusern verfasst (www.sante.lu: unter Groupe national de guidance en matière de prévention de l’infection nosocomiale). Eine Empfehlung betreffend den Umgang mit MRSA im Bereich der Alters- und Pflegeheime sowie der ambulanten Pflege ist in Ausarbeitung, in
Zusammenarbeit mit dem Familienministerium, der Assurance dépendance und den betroffenen
Strukturen/Diensten. Das Gesundheitsministerium hat des Weiteren am 5. Mai 2011 seine 2. Kampagne fur Händedesinfektionen im Gesundheitswesen „Propper Hänn si sécher Hänn“ ins Leben gerufen. Die erste Sensibilisierungskampagne zur Desinfektion der Hände hat im Jahre 2009 stattgefunden.
Ziel dieser Kampagnen ist es, auf die richtige Vorgehensweise bei der Händehygiene im Gesundheitswesen hinzuweisen und so die Zahl von nosokomialen Infektionen zu verringern.