Question 1008 (15.11.2010) de M. Jean Colombera (ADR) concernant la possibilité d’épargne dans le secteur de la santé
Im Rahmen der Diskussion bezüglich der Einsparpotenziale im Gesundheitswesen wurde unter anderem auf die redundanten Verschreibungen, Abrechnungen und verfrühten Verordnungen hingewiesen.
Diese Daten bezüglich Abrechnungen von Ärzten, Apotheken, Netzwerken der häuslichen Hilfe und vielen anderen Leistungsträgern sind auf der Ebene der Nationalen Gesundheitskasse abgespeichert. Hier könnte der einzelne Versicherungspflichtige dazu beitragen, dass insbesondere auf der Ebene des „tiers payant“ nur jene Dienstleistungen abgerechnet würden, die auch tatsächlich erbracht wurden. Allerdings müsste dem Versicherungspflichtigen Einsicht in sein Konto der erbrachten Gesundheitsdienstleistungen ermöglicht werden, z. B. via Online-Anwendung, ähnlich wie EBanking, sodass dieser die entsprechenden Daten überprüfen könnte. Potenziell bestünde dann auch die Möglichkeit, dass bei Zuwiderhandlungen seitens von Leistungsträgern Einspruch eingelegt werden könnte, damit die Gesundheitskasse die Beanstandung überprüfen könnte.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen stellen:
1) Denkt der Minister daran, eine solche Lösung in die Praxis umzusetzen, umso mehr, als dies im Sinne der angestrebten Transparenz dazu beitragen würde, die Akteure im Gesundheits- und Sozialwesen in die Verantwortung zu nehmen?
2) Würde eine solche Initiative nicht die Verbreitung der LuxTrust- Karte unterstützen und die Umsetzung des „e-Health“-Projektes fördern?
3) Wie steht der Minister zu dieser Initiative, da hiermit „Lug und Betrug“ im Gesundheitswesen mithilfe der Versicherungspflichtigen bekämpft werden könnte?
4) Wie steht es im Ausland mit solchen Initiativen?
Réponse (26.11.2010) de M. Mars Di Bartolomeo, Ministre de la Sécurité sociale
In Beantwortung seiner parlamentarischen Frage möchte ich dem ehrenwerten Abgeordneten mitteilen, dass meiner Meinung nach der von ihm angesprochene Themenkomplex anlässlich der Debatten um das Gesetzesprojekt 6196 betreffend die Reform des Gesundheitswesens am kommenden 16. Dezember in der Abgeordnetenkammer zur Sprache kommen wird.
Ich möchte diesen Diskussionen nicht vorgreifen und erlaube mir, den ehrenwerten Abgeordneten auf dieselben hinzuweisen.