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Parlamentarische Anfragen 2009 - 2010

Question 0800 (21.7.2010) de M. Jean Colombera (ADR) Prélèvement de pacemaker en cas de mort:


Vielen herzkranken Patienten kann heute durch die Implantation von Herzschrittmachern oder Defibrillatoren geholfen werden. Diese lebenserhaltenden Geräte stellen allerdings ein Problem dar, wenn der Patient zu Hause stirbt. Der Tod wird dann in den meisten Fällen vom behandelnden Hausarzt festgestellt. Solange der Herzschrittmacher oder der Defibrillator nicht deaktiviert und entfernt worden ist, kann das Bestattungsunternehmen den Abtransport des Verstorbenen verweigern. Dies bedeutet, dass der Hausarzt, ohne über die notwendige Kompetenz oder das geeignete Material zu verfügen, vor Ort, also im Hause des Verstorbenen, einen chirurgischen Eingriff vollziehen müsste, um die Geräte zu explantieren.
In diesem Zusammenhang möch- te ich folgende Fragen stellen:

1) Wie soll sich der Mediziner, der sich in einer solchen Situation befindet und nicht über die notwendige Kompetenz verfügt, um implantierte Pacemaker oder Herzschrittmacher zu entfernen, verhalten?

2) Wer übernimmt die Deaktivierung der Defibrillatoren?

3) Ist eine zusätzliche Ausbildung der Allgemeinmediziner in dieser Materie vorgesehen?

4) Wer übernimmt die Entsorgung der Herzschrittmacher und Defibrillatoren?

5) Muss es in diesem Bereich nicht zu einer gesetzlichen Lösung kommen?