Question 0721 (24.6.2010) de M. Jean Colombera (ADR) Remboursements refusés par la Caisse nationale de Santé (CNS)
Bei Anfragen auf Rückerstattung der Kosten für Untersuchungen, Behandlungen, Material oder anderen medizinischen Produkten kommt es immer häufiger zu Problemen mit den dafür zuständigen Stellen der CNS. Dabei geht es meistens um Formfehler in ärztlichen Verordnungen, die den Vorschriften der CNS nicht vollständig genügen oder um abgelaufene Termine. In bestimmten Fällen kommt es vor, dass Leistungen, die unter normalen Umständen von der CNS zurückerstattet werden, dadurch nicht berücksichtigt werden, so dass der Patient schlussendlich die gesamten Kosten tragen muss.
In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen stellen:
1) Existiert eine statistische Erfassung über die geschuldeten Geldleistungen, die aufgrund angeblicher Formfehler in ärztlichen Verordnungen oder wegen abgelaufener Termine nicht erstattet wurden?
2) Wie hoch belaufen sich die Einsparungen, die die CNS dadurch erreicht hat?
3) Welche Hilfe gedenkt der Minister den Patienten zukommen zu lassen, denen die CNS aus administrativen Gründen die Rückerstattung von Leistungen verweigert.
4) Nach welchen Vorgaben werden ärztliche Verordnungen auf ihre Konformität hin überprüft und sind diese Regeln öffentlich einzusehen (Internetseiten des Ministeriums oder der CNS)?
Réponse (5.8.2010) de M. Mars Di Bartolomeo, Ministre de la Sécurité sociale:
Von vorneherein möchte ich dem ehrenwerten Abgeordneten mitteilen, dass Rechnungen von Leistungserbringern, welche den diesbezüglichen gesetzlichen, statutarischen oder konventionellen Bestimmungen nicht entsprechen und deshalb nicht erstattet werden können, von der Gesundheitskasse statistisch nicht erfasst werden. Eine Einschätzung der daraus erfolgten Ersparnisse ist deshalb nicht möglich.
Sowohl Artikel 87 der von der Gesundheitskasse und der Ärzteschaft unterzeichneten Vereinbarung als auch Artikel 13 und 25 des Gesetzbuches über die ärztliche Berufspflicht sehen aber vor, dass jeder Arzt die Gesetzgebung in Sachen Gesundheit und sozialer Sicherheit kennen muss und verpflichtet ist, seine Rechnungen den entsprechenden Regeln gemäß auszustellen.
Darüber hinaus können alle Leistungserbringer sich über die gesetzlichen, reglementarischen, konventionellen und statutarischen Bestimmungen über das korrekte Ausstellen von Rechnungen auf der Internetseite der Gesundheitskasse www.cns.lu informieren.