CHAT MIT RENE PIZZAFERRI – 16.03.06
Bereich: Krankenversicherung
Generika?
Mehrmals wurde ich auf die neue Initiative im Gesundheitswesen angesprochen, Originalmedikamente durch Generika zu ersetzen. Die Initiative wurde vom zuständigen Minister als Sparmaßnahme in der Krankenversicherung ergriffen. Man kann sich fragen, warum erst jetzt ? In anderen europäischen Ländern aber auch in der Schweiz oder in Kanada zum Beispiel ist diese Prozedur schon lange Tagesordnung.Was bedeutet Generika? Als Generikum (Plural Generika) bezeichnet man ein Arzneimittel, das eine Nachahmung eines sich bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindenden Medikaments ist. Dieses Medikament muss die selben medizinischen Wirkstoffe enthalten als das original Medikament. Was ändern kann, ist die Form, die Farbe oder die Verpackungsart. Was die Qualität und die Sicherheit dieses Ersatzmedikamentes anbelangt, muss der Hersteller beweisen dass es so effizient ist als das Original. Unser Gesundheitsamt muss natürlich das auch prüfen.
Wann kann ein Ersatzmedikament produziert werden, d. h. wann darf ein Originalmedikament kopiert werden? Laut europäischem Reglement sind alle Medikamente welche mehr als 10 Jahre auf dem Markt sind nicht mehr geschützt, d. h. sie fallen in den « Domaine Public ». Wird in einem Pharmazeutischen Laboratorium ein neues Molekül entdeckt, dann wird es patentiert. Es wird dadurch über eine längere Zeit vor Kopien geschützt. Dadurch können die Kosten der Forschung wieder eingetrieben werden.
Kostenmässig liegen die Preise rund 30 % tiefer als beim Originalmedikament da ja Kosten entfallen, wie Forschung, Genehmigungsprozeduren (AMM) usw. In der Praxis senken die Pharmazeutischen Labos dann die Preise der Originalmedikamente auf das Niveau der Ersatzmedikamente. Die Ausgaben der Krankenversicherung werden dadurch gesenkt auch die der Versicherten, da ihre Beteiligung in % auf den niedrigeren Preis berechnet wird.
Der Patient kann also ruhig die Verschreibung von Ersatzmedikamenten durch seinen Arzt akzeptieren. Er soll auch darüber mit seinem Arzt diskutieren. Die Gefahr in der Politik des Ersatzmedikamentes besteht nicht im Medikament selbst, aber in den Zielvorstellungen welche Manche auf diesem Gebiet entwickeln könnten.
Als diese Diskussion begann, wurde unser Land mit andern Ländern verglichen und darauf hin gewiesen, dass auf unserer Medikamentenliste nur ein ganz kleiner Prozentsatz von Ersatzmedikamenten zu finden sei. Dies ist ein falscher Vergleich, wenn nämlich in einem Land praktisch keine Krankenversicherung existiert, ist es logisch dass die Menschen auf die billigeren Ersatzmedikamente zurückgreifen, da sie sich die anderen nicht leisten können. Dadurch können sie nicht oder nur Diejenigen die genug Geld haben von den neuesten Ergebnissen der Forschung profitieren. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Die Politik des Ersatzmedikamentes muss sich auf die Bereiche begrenzen, wo noch keine Neue und bessere Moleküle entdeckt und auf den Markt gebracht wurden.
Die Verantwortung des Arztes betreffend die Verschreibung von Original oder Ersatzmedikament muss bei ihm bleiben. Er muss die Wahl treffen. Die Freiwilligkeit muss also das Prinzip bleiben. Es darf nicht so kommen, dass wenn die Ärzte diese Ersatzmedikamente nicht verschreiben dass dann der Patient die Kosten nur auf Basis des Preises des Ersatzmedikamentes zurückerstattet bekommt.