"CHAT" MIT RENE PIZZAFERRI – 05/01/2006 (aktualisert am 01/08/2011) (epe)
Bereich: Krankenversicherung
Zahnprothesen zu welchem Preis?
Die Leistung der Gesundheitskasse (CNS), die am weitesten von der Realität entfernt ist, ist die Rückerstattung beim Zahnersatz. Im Jahr 2004 mussten die Kranken insgesamt 100.902.917.- € (= 4.036.080.000.-Flux) als Eigenbeteiligung bei den Behandlungskosten tragen. Nichtinbegriffen in diesem Betrag sind die Beteiligungen im Krankenhaussektor sowie die Honorare, die separat abgerechnet wurden und die Ausgaben bei Eigenmedikation. Im Durchschnitt betrug die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz rund 41%. Zu diesem Prozentsatz sind zwei Bemerkungen zu machen.Erstens werden in diesem Bereich häufig Zweitrechnungen - d.h. Zusatzrechnungen zu dem der Gesundheitskasse (CNS) vorgelegten Kostenvoranschlag - ausgestellt. Um es gleich vorweg zu nehmen: dies ist eine illegale Handlungsweise (u. a. Steuerhinterziehung). Das gesamte Honorar muss auf einer einzigen Rechnung vermerkt sein. Ein Vorschuss darf nur in bestimmten Fällen gefragt werden und sollte dann mit Quittung und am besten durch Überweisung geregelt werden. Auch die Sonderhonorare für persönliche Ansprüchen müssen auf der Abrechnung vermerkt werden. Oft wird den Patienten gesagt, das zahlt die Kasse sowieso nicht, also rechnen wir das separat ab, aber auch das ist illegal.
Zum zweiten sind die Preise im Bereich des Zahnersatzes so hoch, dass die Eigenbeteiligung immer häufiger die Möglichkeit der Patienten überschreitet. Effektiv ist dieser Bereich ein wahrer Dschungel. Für die gleiche Leistung kann man bei den verschiedenen Zahnärzten die verschiedensten Preise gefragt bekommen. Warum ist dem so? Der Leistungskatalog der Gesundheitskasse (CNS) im zahnärztlichen Bereich wurde vor 30 Jahren zum letzten Mal einer Revision unterzogen. Das bedeutet, dass durch den technischen Fortschritt und den Einzug neuer Materialien immer mehr Leistungen dem Katalog nicht mehr entsprechen. Dafür, dass keine Anpassung wie im medizinischen Bereich vorgenommen wurde, gibt es wieder zwei Gründe. Erstens wurde von den Zahnärzten absichtlich keine Anpassung gefordert, so dass sie eine komplett freie Preisgestaltung haben (Zweiklassenmedizin). Zweitens wurde innerhalb der Gesundheitskasse (CNS) dieses Problem nur sehr zaghaft angefasst. Vor Jahren konnte sich die Generalversammlung entscheiden, die Nomenklatur einer kompletten Revision zu unterziehen. Ein ausländischer Experte wurde mit dieser Mission beauftragt. In der Zwischenzeit liegt ein fertiges Projekt vor, aber nichts rührt sich von der Stelle. Dadurch dass die neuen Leistungen nicht in der Nomenklatur erfasst sind, kann jeder Zahnarzt den Betrag in Rechnung stellen, der ihm angemessen scheint. Der Patient ist allerdings auch frei den Preis zu akzeptieren oder eben nicht. Es ist deshalb wichtig- bevor man eine Behandlung beginnt - sich genau über den Gesamtpreis zu informieren und eventuell bei einem zweiten Zahnarzt einen vergleichenden Kostenvoranschlag ausstellen zu lassen. Wichtig ist auch, vor Beginn der Behandlung die Antwort der Gesundheitskasse abzuwarten. Hier erfährt man was man als Eigenbeteiligung zu erwarten hat. Ist die zu hoch, soll man entweder mit dem Arzt verhandeln, sich einen neuen Kostenvoranschlag ausstellen lassen oder einfach einen anderen Arzt konsultieren.