Wie bei jedem Krankenhausaufenthalt, müssen Sie folgende Kosten übernehmen:
- die Honorare, des behandelnden Arztes (Achtung: Sie können eine Kostenübernahme nach dem Verfahren des "tiers payant direct" beantragen)
- die Tagespauschale ("forfait journalier")
- sogenannter Komfortzuschlag (Getränke, Fernseher, usw...)
- Zuschläge in Verbindung mit der ersten Klasse
Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Kosten bei einer Krankenhausbehandlung in einem Einzelzimmer auch als Zimmer der ersten Klasse zu bezeichnen, ausschließlich zu Lasten des Patienten respektiv seiner Zusatzkrankenversicherung fallen, wenn der Aufenthalt im Einzelzimmer nicht unmittelbar wegen der spezifischen Erkrrankung oder Behandlung erforderlich ist.
Sie werden einen Zuschlag zusätzlich zum Preis des Zimmers zahlen (je nach Einrichtung) und einen Zuschlag von 66 Prozent für alle medizinischen Dienstleistungen erbringen müssen.
Aufgrund dieser Kosten, empfehlen wir Ihnen, dass Sie bei der Aufnahme darauf achten sollen, welche Art von Zimmer Sie für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthalts belegen wollen.
Sie sollten immer bereits vorab sicher stellen, dass Sie in der Lage sind die Kosten für die stationäre Behandlung im Zimmer der ersten Klasse persönlich zu übernehmen und klären Sie ab, ob Ihre Zusatzkrankenversicherung diese Kosten integral übernimmt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zusatzkrankenversicherungen (z. Bsp. CMCM, DKV, Foyer, AXA usw.). diese Kosten, je nach Art der Behandlung, nur unter bestimmten Voraussetzungen erstatten. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Zusatzkrankenversicherung nach.