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Allgemeine Fragen

Ist eine vorherige Genehmigung vom medizinischen Kontrolldienst der Sozialversicherung für eine einfache Konsultation oder eine ambulante Behandlung im Ausland erforderlich?

Seit dem bekannten Urteil Decker-Kohll ist keine vorherige Genehmigung S2 (E112), für einfache Konsultation eines Arztes innerhalb der EU, durch den medizinischen Kontrolldienst notwendig. Um möglichen Problemen bei der Kostenübernahme vorzubeugen, kann es manchmal dennoch sinnvoll sein, im Besitz einer solchen vorherigen Genehmigung zu sein.

Für Länder außerhalb der EU mit denen keine Vereinbarung zwischen Luxemburg und dem betreffenden Drittland besteht, ist keine Erstattung für eine einfache Konsultation, in nicht dringend Fällen und in Verbindung mit einer bereits bestehenden Erkrankung, möglich.