Wir möchten zunächst den besonderen Charakter einer psychischen Störung betonen, denn sie kann das Urteilsvermögen des Patienten stark beeinträchtigen, ohne dass sein Bewusstsein oder seine Wachsamkeit vermindert oder eine Einweisung in ein Krankenhaus notwendig ist.
Generell gilt für die Psychiatrie wie für jeden Bereich des Gesundheitswesens, dass jede diagnostische oder therapeutische Maßnahme die Einwilligung des Patienten voraussetzt.
Psychisch kranke Menschen müssen nach Möglichkeit in ihrem gewohnten Lebensumfeld behandelt werden. Sie dürfen nur dann in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden, wenn sie durch schwere psychische Störungen für sich selbst und andere zur Gefahr werden.
Der Patient hat während des Krankenhausaufenthalts das Recht auf eine seinem Zustand angemessene Behandlung. Die Behandlung muss auf einem individuellen Behandlungsplan beruhen, der von qualifiziertem medizinischem und Pflegepersonal angewendet wird. Die Behandlung muss nach Möglichkeit auf die Wiedereingliederung des Patienten in die Gesellschaft ausgerichtet sein.
Die Behandlung muss unter Achtung der freien Meinungsäußerung des Patienten und seiner religiösen oder philosophischen Überzeugungen erfolgen. Sie muss die körperliche Gesundheit des Patienten, seine familiären und sozialen Kontakte und seine kulturelle Entfaltung fördern.