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Rechte und Pflichten
Zum Geleit

Die Reform des Gesundheitssystems ist von Land zu Land verschieden. Man stellt jedoch fest, dass die Reformen in erster Linie auf die Krankenversicherung und die Leistungsanbieter ausgerichtet sind, der Bürger aber vom Entscheidungsprozess ausgeschlossen ist. Dabei ist der Bürger wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheitswesens, ist er doch über die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern Mitfinanzierer und durch die Inanspruchnahme zugleich Leistungsempfänger des Gesundheitssystems.

Der Patient ist nicht nur durch die Finanzierung am Gesundheitssystem beteiligt, sondern auch durch seine aktive Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern (Ärzte, Krankenpfleger ...). Der Patient muss mit ihnen zusammenarbeiten, da nur so eine Linderung seiner Schmerzen oder seine Heilung erreicht werden kann.

Angesichts ihrer Konsequenzen für die Wirksamkeit und Qualität von Gesundheitsleistungen sollten die sozialen und persönlichen Verhältnisse der Patienten neben der Qualifikation und beruflichen Erfahrung der Leistungsanbieter eine wichtigere Rolle spielen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der Bürger über die verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten und die Qualität des Behandlungsangebots informiert wird. Und er muss an der Entscheidung über seine Gesundheit teilhaben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert in ihrer Charta von Ottawa aus dem Jahr 1996, dass die Verantwortungsfähigkeit der Bürger für ihre Gesundheit gestärkt wird. Die WHO ruft zu einer positiven Haltung in Gesundheitsfragen auf. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Einzelne angemessen, d.h. objektiv, transparent und verständlich, informiert wird und auf dieser Grundlage als aufgeklärter und freier Bürger seine Entscheidung treffen kann.

Der europäische Gesundheitsausschuss des Europarats hat auf seiner 45. Sitzung anerkannt, dass die Patientenselbsthilfeorganisationen eine wichtige Rolle als Interessenvertreter der Patienten spielen. Es muss die Aufgabe dieser Organisationen sein, die Patienten zu unterstützen und ihre Belange zu wahren.

Der luxemburgische Gesetzgeber hat dieser Entwicklung im Krankenhausgesetz vom 28. August 1998 Rechnung getragen. Darin sind die Grundrechte der Patienten auf Information, aufgeklärte Einwilligung, Einsichtnahme in Krankenunterlagen, Vertraulichkeit, Achtung der Integrität und Würde verankert.

Es ist wichtig, dass das von Vertrauen und Zusammenarbeit getragene Verhältnis zwischen Patient und Leistungsanbietern weiter gestärkt wird, damit die Qualität des Gesundheitswesens kontinuierlich verbessert werden kann.

Carlo Wagner
Gesundheitsminister