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Obergrenze für die pesönliche Beteiligung an den Gesundheitskosten?!

Welche Obergrenze gibt es für meine persönliche Beteiligung an den Gesundheitskosten? Welche Prozedur muss ich einhalten um in den Genus einer komplementaren Rückerstattung zu kommen?

In unserer Rubrik Nachrichten, finden Sie einen Artikel welcher Ihnen die nötigen Informationen gibt um zu überprüfen ob Sie Anspruch auf eine komplemantare Rückerstattung Ihrer Gesundheitskosten, gemäss Artikel 154bis der Statuten der Gesundheitskasse (CNS) haben. Bitte hier klicken, um den Artikel vollständig zu lesen.