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11.01.2012 - wort.lu: Der Arzt, dem die Gesundheitskasse vertraute
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Der Arzt, dem die Gesundheitskasse vertraute

Zuchtpolizeigericht Luxemburg


51-jähriger Dermatologe reichte 2.851 mutmaßlich falsche Abrechunungen bei der Behörde einDem derzeit noch immer praktizierenden Hautarzt wird vorgeworfen, zwischen Januar 2005 und Februar 2008 nicht weniger als 2.851 gefälschte Abrechnungsdokumente bei der Gesundheitskasse eingereicht zu haben. Direkt bereichert hat sich der Mann auf den ersten Blick zwar nicht, profitierten nämlich hauptsächlich seine Patienten von den gefälschten Dokumenten.

Kennzeichnung vieler Rechnungen mit "1D22"


Die Behandlungen, die der Mediziner bei seinen Kunden durchführte, erstreckten sich von langwierigen Behandlungen wegen Hautproblemen bis hin zu speziellen Haarwuchskuren und Epilationen. Diese Maßnahmen stellen allesamt Behandlungen dar, deren Kosten nur zu einem geringen Anteil von der Gesundheitskasse übernommen werden. Wohl um seinen Patienten auf finanziellem Weg entgegen zu kommen - und sie vielleicht damit auch zu Behandlungen zu überreden, von denen sie anderenfalls vielleicht abgesehen hätten – versah der Dermatologe den Großteil seiner Rechnungen mit dem Kennzeichen 1D22.

Eine derart gekennzeichnete Behandlung betrifft per Definition die Entfernung von mehr als vier harmlosen Hauttumoren in einer einzigen Sitzung und damit eine Maßnahme, deren Kosten der Patient fast komplett von der Gesundheitskasse rückerstattet bekommt. Beim angeklagten Hautarzt war denn auch fast jede zweite Behandlung ein sogenannter 1D22, so dass seine Patienten ihre anderswertigen Behandlungen dennoch zu einem Großteil von staatlicher Hand mitfinanziert bekamen.


Beschuldigter bestreitet Vorwürfe


Der beschuldigte Arzt seinerseits ist sich keiner Schuld bewusst, wie er am Dienstag vor Gericht erklärte. Das Ganze sei „Interpretationssache“ meinte der 51-Jährige, bewusst falsche Rechnungen eingereicht habe er allerdings nie. Auch den Vorwurf, dass er spezielle Behandlungen von nicht eigens dafür ausgebildetem Personal habe durchführen lassen, bestritt der Mann vor dem Richterpult.

Aufgeflogen waren die Machenschaften des Dermatologen durch eine Mitarbeiterin, die sich beim Gesundheitsministerium über ihren Chef beschwert hatte. Die Frau hatte sich aber in erster Linie von dem Mann belästigt gefühlt, die dubiosen Geschäftsgebaren des Hautarztes wurden dabei eher zufällig zu Tage gefördert.

Der Prozess wird am Mittwoch und Donnerstag fortgesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mediziner zwischen fünf und zehn Jahren Gefängnis und bis zu 125.000 Euro Geldbuße. Hinzu kommen noch die Schadenersatzforderungen der Gesundheitskasse, die in diesem Verfahren als Nebenkläger auftritt.

Quelle: wort.lu
Datum: 11.01.2012