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Eine App rund um die Europäische Krankenversicherung
Karte muss bei der nationalen Krankenversicherung beantragt werden
Gerade noch rechtzeitig vor den Sommerferien, der Fußballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine sowie den Olympischen Spielen in London hat die Europäische Kommission eine Anwendung für Smartphones online gestellt, in der erklärt wird, wie man die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet.
Mit der Karte hat man Zugang zu staatlichen Gesundheitsdienstleistungen bei Krankheit oder Unfall auf Reisen und während eines vorübergehenden Aufenthalts in 31 europäischen Ländern. Die Karte wird – kostenlos – von den nationalen Krankenversicherungen ausgestellt. Sie garantiert den Zugang zu einer dringend erforderlichen Behandlung unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten (in einigen Ländern kostenlos), wie sie für die Menschen gelten, die im betreffenden Land versichert sind. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesundheitssystemen können dazu führen, dass es schwierig ist herauszufinden, wie man die Karte in den verschiedenen Ländern verwendet und welche Regeln dort jeweils gelten. Diese praktische Anleitung zur Verwendung der Karte in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz steht jetzt als Anwendung für Smartphones auf drei Plattformen zur Verfügung: iOS, Android und Windows 7 mobile. Man erhält allgemeine Informationen über die Karte, Notruf-Telefonnummern, eine Liste der Behandlungen und Kosten, die abgedeckt sind, sowie darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. Die Anwendung (App) ist in 24 Sprachen erhältlich, und man kann zwischen den Sprachen wechseln. Mit der Anwendung lässt sich die Europäische Krankenversicherungskarte selbst nicht generieren oder herunterladen; diese muss bei den nationalen Gesundheitsversicherungen beantragt werden.
Hier können Sie die App „Europäische Krankenversicherungskarte“ auf Ihr Smartphone herunterladen: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de
Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert es den Versicherten in 31 europäischen Ländern (die 27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) weiterhin, bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ein Patient hat mit der Karte bei Krankheit oder Unfall Anspruch auf den gleichen Zugang zu staatlichen Gesundheitsdienstleistungen (z. B. Arztbehandlung, Apotheke, Krankenhaus oder Gesundheitszentrum) wie die Bürger des Landes, in dem er sich gerade aufhält. Nach den neuesten Angaben der teilnehmenden Länder besitzen derzeit mehr als 188 Millionen Menschen in Europa die Europäische Krankenversicherungskarte (oder eine Ersatzbescheinigung). Das entspricht mehr als 37 Prozent der EU-Bevölkerung. Die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Bevölkerung darüber informiert ist, dass es diese Karte gibt, dass sie leicht erhältlich ist und dass Besucher sie in ihrem Land verwenden können, um Zugang zu dringenden Behandlungen zu bekommen. Die Kommission arbeitet bei der vollständigen Umsetzung des Systems und der Sensibilisierung der EU-Bürger für die Vorteile der Karte weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen.
Datum: 07.06.2012
Quelle: Luxemburger Wort

