
Sorgfältige Beratung
Gesetzentwurf wird nationale Informations- und Mediationsstelle im Gesundheitswesen schaffen
Von Bérengère Beffort
Nach der Gesundheitsreform von 2010 leitet Ressortminister Mars Di Bartolomeo nun ein weiteres umfassendes Reformpaket im Gesundheitswesen in die Wege. Diesmal stehen die jeweiligen Rechte und Pflichten der Patienten und der Gesundheitsdienstleister im Mittelpunkt eines Gesetzentwurfs. Ein Kernstück ist die Schaffung einer nationalen Informations- und Mediationsstelle für die Patienten.
Genaue Daten fehlen: Wie viele Patienten ihrem Arzt einen Behandlungsfehler oder eine ungeeignete Therapie vorwerfen, ist schwer zu sagen. Der Gesetzentwurf verweist auf ein paar Angaben der Ärztekammer und der Gesundheitsbehörde. Jährlich werde das Collège médical mit 60 bis 80 Dossiers beauftragt, beim „Département de la Santé“ seien es etwa 50 Beschwerden. Dennoch ist es ein unvollständiges Bild. Denn die „Patientevertriedung“ sagt ihrerseits, dass sie sich um 2000 Ersuchen pro Jahr kümmert.
„Oft beschweren sich die Patienten über kommunikative Probleme mit dem Arzt. Sie fühlen sich überwältigt von all den Erklärungen und Fachbegriffen, und haben das Gefühl über Risiken, alternative Therapien oder den Krankheitsverlauf nicht genug informiert worden zu sein“, sagt Steve Ehmann, Mitarbeiter der „Patientevertriedung“. Verläuft die Behandlung nicht wie erwartet, stehe es dann Aussage gegen Aussage. Die Betroffenen würden sich oft hilflos fühlen.
Der Gesetzentwurf über gegenseitige Rechte und Pflichten beider Parteien soll nun einen präzisen Rahmen abstecken. So geht der Text auf das Informationsrecht der Patienten ein, regelt die Datenverwaltung und den Zugang zur Krankenakte und klärt wie eine Vertrauensperson einen Patienten begleiten kann. Luxemburg trägt mit diesen umfassenden Bestimmungen denn auch den Patientenrechten Rechnung, anlässlich einer EU-Direktive über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
Aufgeklärte Patienten
Für viel Aufsehen im Gesundheitssektor sorgen aber einzelne Formulierungen, insbesondere beim „consentement éclairé“ des Patienten im Vorfeld einer Behandlung. Dass der Patient vorab angemessen informiert wird, um in Kenntnis der Sachlage einer Therapie oder einem ärztlichen Eingriff zuzustimmen, ist an sich kein Thema. Wer die Beweislast im Streitfall trägt schon. Dass fortan eine umgekehrte Beweislast gelten soll, verärgert die Ärzte- und Zahnärztevereinigung (AMMD). „Es kann nicht sein, dass zunächst der Arzt beweisen muss, dass ihn keine Schuld trifft“, betont AMMD-Generalsekretär Claude Schummer. Die Ärzte könnten nicht „für alles haftbar gemacht werden“, wenn der Patient bestreite, entsprechend informiert worden zu sein.
Bei einem Konflikt zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister wird jedenfalls eine neue Vermittlungsstelle versuchen, beide Parteien auszusöhnen. Kernstück des Gesetzentwurfs ist nämlich die Schaffung einer nationalen Informations- und Mediationsstelle. Vorgesehen sind kostenlose Beratungen. Für die Staatskasse werden die Kosten der neuen Einrichtung samt Gehälter der Mitarbeiter mit 400 000 Euro veranschlagt. Der Anlaufstelle wird ein Vermittler vorstehen, der vom Ministerrat ernannt wird.
Bei der Informations- und Mediationsstelle möchte man sich laut Gesetzentwurf an bestehenden Strukturen wie dem Ombudsman, dem „Ombudscomité fir d'Rechter vum Kand“ (ORK) und an dem vom Familienministerium konventionierten „Centre de médiation“ orientieren. Ausgewiesenes Ziel ist es, verstärkt Vertrauen in das Gesundheitssystem, seine Leistungsanbieter und Mitarbeiter zu schaffen.
Der Ärztekammer bescheinigt der Gesetzgeber zwar eine gute Arbeit bei der Konfliktlösung. Auch in den Krankenhäusern könnten die Beschwerdestellen gut auf Probleme eingehen. Dennoch kommen immer wieder beim breiten Publikum Zweifel an der Objektivität der Gremien auf. Voriges Jahr wies Ombudsman Marc Fischbach die Regierung darauf hin, dass Bürger ihm anvertrauten, bei den Berufsständen nicht genug Gehör zu finden. „Viele Leute unterstellen den liberalen Berufsverbänden, eher ihre Mitglieder abzuschirmen, als ihrer Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachzukommen“, gab Fischbach zu bedenken.
Kein Schiedsgericht
Die nationale Vermittlungsstelle soll für ein unparteiisches Vorgehen stehen. Eine Mediation habe ferner nicht zum Ziel nach einem Schuldigen zu suchen, gibt der Gesetzentwurf zu verstehen. Vielmehr gehe es darum, bei Streitfällen den Dialog zwischen den Parteien wiederherzustellen und zu einer außergerichtlichen Lösung beizutragen.
Über die Befugnisse der Vermittlungsstelle scheiden sich allerdings die Geister. Dass der Mediator auf externe Sachverständige zurückgreifen kann, ist für die AMMD nicht nachzuvollziehen. „Eine Vermittlung kann wohl auf eine medizinische Untersuchung hinauslaufen, es sollte aber nicht Teil der Prozedur sein“, so Claude Schummer. Eine Vermittlungsstelle könne kein Untersuchungsrichter sein.
Die „Patientevertriedung“ befürwortet hingegen, mehr Mittel um Untersuchungen zu leiten. Inwiefern die neue Informationsstelle der Patientevertriedung ins Gehege kommt, ist laut Steve Ehmann „schwer einzuschätzen“. Seit 1995 informiert der gemeinnützige Verein die Patienten und gibt rechtlichen Beistand. Mögliche Synergien mit der neuen nationalen Einrichtung hat der Gesetzgeber nicht angedacht.
Quelle: Luxemburger Wort
Datum: 28.08.2012