Patienten haben ein Recht auf Akteneinsicht
Beim Schnupfen lässt sich trefflich streiten, ob der Patient die Krankenakte einsehen muss. Bei einer langwierigen Krebserkrankung eher weniger: Wollen Patienten an ihrer Therapie aktiv mitwirken, brauchen sie Belege für die Behandlung ihrer Krankheit. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist aber darauf hin, dass viele Ärzte oder Krankenhäuser keineswegs mit ihren Patienten zusammenarbeiten.So seien diese vielfach nicht bereit, Krankenunterlagen bereitzustellen, berichtet die Patientenberatung der Verbraucherzentrale. Röntgenbilder würden nicht ausgeliehen, Einsicht in Patientenunterlagen verweigert. Als Begründung führen die Mediziner häufig den hohen Zeitaufwand für das „Heraussuchen“ der Unterlagen an oder behaupten, dass es ein solches Recht gar nicht gäbe.
Recht auf Einsicht
„Patienten haben ein Recht darauf, ihre Patientenakte einzusehen“, sagt Verbraucherschützerin Julia Nill. Ärzte seien verpflichtet, für jeden Patienten eine Krankenakte zu führen und sie zehn Jahre lang aufzubewahren. „Die Herausgabe darf der Arzt nur in wenigen Ausnahmefällen verweigern“, sagt Nill. „Etwa, wenn die Unterlagen persönliche Bemerkungen des Arztes zum Patienten enthalten oder aber das Lesen den Krankheitszustand gefährdet, also ein suizidgefährdeter Patient die Akte seines Psychiaters liest.“Für Patienten sei es sinnvoll, diese Krankenunterlagen in Kopie in regelmäßigen Abständen anzufordern, um über diesen Zeitraum hinaus eine Dokumentation des Krankheitsgeschehens zu haben. Wenn ein Verdacht auf Behandlungsfehler besteht, bilden diese Aufzeichnungen die Basis für eine Beurteilung des Falls. Kostenlos ist das Recht auf Einsicht aber nicht. Schickt der Arzt Abdrucke der Akte, darf er die Kopien in Rechnung stellen.
Laut Verbraucherzentrale sollten Patienten hartnäckig auf Herausgabe der Patientenunterlagen bestehen, wenn diese verweigert wird. „Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen mit Datumsangabe, und fordern Sie den Arzt zur Bereitstellung der Akten auf“, rät Nill. Stellt der Mediziner allerdings noch immer auf stur, müssen Patienten vor Gericht ihr Recht einklagen.
hut
Quelle: Focus Magazin