DSP – elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte DSP
Das "DSP" (dossier soins partagé) ist eine elektronische Patientenakte. Der Patient, die Gesundheitsdienstleister des Patienten und alle übrigen Personen, denen der Patient Zugang zur Akte gewährt, könne die besagte Akte über ein abgesichertes Internetportal einsehen. Das "DSP" umfasst sämtliche Information in Bezug auf den Gesundheitszustand des Patienten. Der Vorteil des "DSP" besteht darin, dass im Falle eines Notfalls der Notarzt auf sämtliche Informationen (letzte Untersuchungen, Computertomographien, usw.) in Bezug auf den Gesundheitszustand des Patienten zugreifen kann, wodurch vermieden wird, dass all diese Untersuchungen wiederholt werden müssen. Wir früher wird jedoch auch weiterhin jeder Arzt eine Patientenakte führen.Darüber hinaus hat der Patient das Recht auf die jederzeitige Löschung des "DSP". Für jeden Patient wird vorbehaltlich seines Einverständnisses ein "DSP" erstellt.

Formular zur Schliessung vom DSP
Freiwillige DSP-Eröffnungsanfrage
Freiwillige DSP-Eröffnungsanfrage für minderjährige Patienten