Medikamente

Generika
Bei Generika handelt es sich um „Kopien“ der Originalpräparate. Die aktive Substanz (oder der Wirkstoff des Arzneimittels) ist mit der des Marken- produkts identisch; die einzigen möglichen Unterschiede bestehen in der Aufmachung (die Form, die Farbe oder die Verpackungsart) und in den Trägerstoffen.

Das den Wirkstoff enthaltende Arzneimittel trägt die Bezeichnung „Referenzarzneimittel oder Originalarzneimittel“. Das ausschließliche Recht in Bezug auf dieses Arzneimittel besteht über mehrere Jahre (10-20 Jahre); nach Ablauf dieses Zeitraums sind alle Arzneimittelbetriebe dazu berechtigt, eine Nachbildung dieses Arzneimittels anzufertigen, die dann die Bezeichnung „Generikum“ trägt.

Nach jeder Markteinführung eines Arzneimittels bedarf es einer Zulassung seitens des Gesundheitsministeriums oder der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), damit das Generikum in Bezug auf die Sicherheit, die Qualität und die Wirksamkeit denselben Bedingungen wie das Referenzarzneimittel unterliegt.

Der Apotheker ist dazu verpflichtet, den Patienten bei der Aushändigung des Arzneimittels darüber in Kenntnis zu setzen, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, das der Erstattung unterliegt und muss ihm vorschlagen, dieses durch das günstigste Arzneimittel derselben Gruppe auszutauschen.

Dem Patienten ist es dennoch freigestellt, ob er sich das „Originalarzneimittel“ oder das „Generikum“ aushändigen lassen möchte. Die Erstattung seitens der „CNS“ erfolgt auf Grundlage eines „Referenzpreises“ (auf Grundlage des günstigsten Preises), was bedeutet, dass der Preisunterschied vom Versicherten zu tragen ist. Anders ausgedrückt, wenn der Versicherte das „Originalarzneimittel“ bevorzugt,ist der Preisunterschied vomVersicherten zu tragen, d.h. die finanzielle Beteiligung des Versicherten ist höher.
Pharmakovigilanz
Wenden Sie sich an folgende Stellen um eine unerwünschte Nebenwirkung zu melden, bei der der Verdacht besteht, dass es mit einem Medikament oder einer Impfung zusammenhängt:

Das "Centre Régional de Pharmacovigilance" in Nancy (Frankreich)

Oder

Die "Division de la Pharmacie et des Médicaments de la Direction de la santé"


Warnungen zu Human- und Tierarzneimitteln


Im Falle eines:
  • Verdachtsfalls auf Qualitätsmängel
  • Verdachstfalls auf gefälschte Arzneimittel
kontaktieren Sie bitte:

Sie finden im Anhang das Formular um als Patient selbst eventuelle Nebenwirkungen den Behörden zu melden.
Dieses Formular gibt es zur Zeit nur in französisch.

Wohin mit abgelaufenen oder unbenutzten Medikamenten ?
Für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen!

Abgelaufene und nicht genutzte Medikamente gehören weder in den Restmüll, in Toiletten oder Abwasser. Helfen Sie mit dass keine Medikamente in die Umwelt gelangen und somit uns und unsere Umwelt gefährden.

Nutzen Sie die kostenlosen Abgabemöglichkeiten in ihrer Apotheke, sowie der SuperDrecksKëscht mobil und im Recyclinghof in ihrer Nähe.