Immer wieder wundern sich Patienten wenn sie auf der Honorarquittung, die nach einem normalen Arztbesuch ausgestellt wird eine Position CP1 oder CP2... finden, die sich dann in einer bestimmten Anzahl von Euro konkretisiert.
Bei einem normalen Arztbesuch ist im Prinzip ein Honorar in Höhe von 52,30€ geschuldet. Dieses Honorar wird mit der Bezeichnung C1 gekennzeichnet. Beim Spezialisten beträgt dieses Basishonorar 48,00€ (C2). Von diesem Betrag erstattet die Krankenkasse dem Versicherten 90% zurück. Was versteht man nun aber unter der Bezeichnung CP1 oder CP2... ?
Es handlelt sich um ein Sonderhonorar, das der Kranke dem Arzt zahlen muss, wenn er persönliche Ansprüche gegenüber dem Arzt betreffend u.a. den Zeitpunkt der Behandlung hat. Was versteht man nun unter einem persönlichen Anspruch? In der Konvention zwischen der Gesundheitskasse (CNS) und der Ärztevereinigung werden die Situationen beschrieben, die dem Arzt erlauben seinem Patienten einen Aufschlag zu berechnen. In der Praxis sehen wir, dass viele Ärzte, ungeachtet der in der Konvention aufgeführten Bedingungen, praktisch immer einen Aufschlag verrechnen. Wie sind die Bedingungen unter welchen ein Zuschlag verlangt werden kann? Der „CP1“ kann gefragt werden, wenn ein Arzt einem Patienten auf dessen Anfrage hin einen festen Termin anbietet und ihn auch einhält. Macht der Arzt von sich einen Terminvorschlag, ist kein Aufschlag geschuldet. Erst wenn er einem Patienten mehr als zwei Terminvorschläge unterbreitet hat und der dennoch einen anderen wünscht, ist ein CP4 geschuldet. Hält der Patient einen Termin nicht ein, kann der Arzt ihm einen CP3 verrechnen. Hält der Arzt den Termin nicht ein, empfängt er z.B. den Patienten eine Viertelstunde später, dann ist ebenfalls kein Aufschlag geschuldet.
Unterstützen Sie die PATIENTE VERTRIEDUNG asbl in ihrem Bestreben die CP abzuschaffen, indem Sie unsere Petition mit unterzeichnen.
Die nächste Frage ist, wie hoch dieses Extrahonorar, das von der Gesundheitskasse (CNS) nicht rückerstattet wird, sein kann. Die Konvention sieht leider keinen festen Betrag vor, deshalb variieren die Beträge relativ stark von Arzt zu Arzt Die Texte verlangen von den Ärzten bei der Festlegung dieses Extrahonorars mit „Takt und Maß“ vorzugehen. Wie wir wissen, kann man darunter leider alles Mögliche verstehen und auch hinein interpretieren. Wenn Sie also in der Zukunft eine Position CP.. auf ihrer Honorarabrechnung finden, fragen Sie ruhig den Arzt, weshalb er dieses Extrahonorar verrechnet. Bei der PATIENTE VERTRIEDUNG asbl finden Sie auch Unterstützung, wenn sie der Meinung sind, dass Sie ungerechtfertigt einen solchen Aufschlag verrechnet bekamen. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben können Sie uns gerne kontaktieren (
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