Mentale Gesundheit

Fixierung & Sedierung

In Luxemburg gibt es kein Gesetz welches Fixierungen und/oder Sedierungen regelt.


Wie wird es geregelt?

Jedes Krankenhaus und jede andere Einrichtung wie beispielsweise ein Pflegeheim hat seine eigenen Richtlinien, die genau festlegen, wann eine Fixierung und/oder Sedierung durchgeführt werden darf. Darüber hinaus muss ein Protokoll über eine solche Maßnahme vorliegen und es muss eine genaue und kontinuierliche Überwachung erfolgen.

Wann und unter welchen Bedingungen?

Diese Maßnahmen sollten nur dann angewendet werden, wenn ein Patient eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt oder wenn es medizinisch notwendig ist. Auch dies ist in der Akte detailliert zu vermerken. Auch hier gilt weiterhin der Grundsatz der Mindesteinschränkung.

Wer hat das Recht, diese Maßnahme zu genehmigen?

Diese Maßnahmen können nur auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden. Dies muss auch in der Patientenakte vermerkt werden. Das Pflegepersonal ist nicht berechtigt, eine solche Maßnahme anzuordnen.
Auch die Familie muss vorher informiert und angehört werden.

Quelle: www.coe.int/en

Anhang: Bericht « Comité européen pour la prévention de la torture et des traitements inhumains ou dégradants » von 2023