Auslandsbehandlung S2 (früher E112)

Ist für eine stationäre Behandlung im Ausland eine vorherige Genehmigung nötig ?

Ja, abgesehen von Notfällen, ist eine vorherige Genehmigung von der CNS unabdingbar.

Warum muss ich Behördengänge in dem Land unternehmen, in dem ich mich behandeln lasse ?

In den meisten europäischen Länder müssen Sie, nach Annahme der Überweisung ins Ausland, sich in einer Krankenkasse oder „mutuelle“ des Landes, in das Sie sich zur Behandlung begeben, einschreiben, um in den Genuss der Kostenübernahme gemäß der Prozedur S2 (Diese Prozedur war früher unter der Bezeichnung E112 bekannt, diese Bezeichnung wurde am 01. Mai 2011 geändert). Danach genießen Sie als Patient in diesem Land die gleichen Bedingungen für die Kostenübernahme der Behandlung wie alle anderen Patienten in dem Land.

Dieses Vorgehen erlaubt es Ihrer Krankenkasse in Luxemburg in direkten Kontakt mit der ausländischen Krankenkasse oder „mutuelle“ zu treten. Eine solche Maßnahme erleichtert die direkte Kostenübernahme (nach dem Prinzip des„tiers payant“).

Um Ihnen Einsicht in die Bedingungen, an welche die Erlaubnis zur Auslandsbehandlung geknüpft ist, zu geben, finden Sie alle landesspezifischen Informationen diesbezüglich im Internet unter folgender Adresse:
http://www.secu.lu

Im Zweifelsfall rufen Sie uns an.

Achtung:
All diese Vorkehrungen entbinden Sie nicht davon, sämtliche Kosten zu Ihren Lasten zu tragen (Krankenhauspauschalen, sogenannte Komfortleistungen (Fernsehen, Telefon, usw.), alle Leistungen, welche in den jeweiligen Ländern nicht von der Krankenversicherung oder „mutuelle“ übernommen werden (z.Bsp.: Wahlleistungen in Deutschland oder verschiedene Wundverbände / oder Medikamente in Belgien, usw.).

Was muss man tun, um eine vorherige Genehmigung zu erhalten?

Ein Antrag ist an die CNS – Service « Transfert à l’étranger » zu stellen.

Sie müssen lediglich einen S2-Antrag von einem Arzt Ihrer Wahl, d. h. über Ihren Hausarzt oder einen Facharzt, bei der CNS einreichen lassen, um eine Vorabgenehmigung für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu erhalten.

Damit der S2-Formularantrag von der CNS akzeptiert wird, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • geben Sie den Namen des Krankenhauses und/oder der Arztpraxis an
  • geben Sie den Namen und die Fachrichtung des behandelnden Arztes an
  • geben Sie das genaue Datum der Konsultation an
  • geben Sie den Code IDC10 an (Ihr Arzt wird sich darum kümmern)
  • geben Sie den Grund für die Konsultation und/oder Operation an
  • fügen Sie Berichte (in Bezug auf diese Behandlung) hinzu, falls Sie welche haben
    • dies kann von Nutzen sein wenn der Arzt die Notwendigkeit begründen muss

Vergessen Sie nicht, Ihr S2-Dokument zu Ihrem Termin im Ausland mitzubringen.

Nachfolgend finden Sie ein Exemplar des Formulars, das Ihr Arzt ausfüllen und an die Dienststelle „Transfert à l’étranger" (Auslandsüberweisungen) der CNS senden muss.

Anschrift:

CNS

Service « Transfert à l’étranger »

L-2980 Luxembourg

Kontakt:

Tel : (+352) 2757- 4300

Fax : (+352) 2757- 4309

www.cns.lu

tae.cns@secu.lu