Aktualisierung – Urlaub aus familiären Gründen wegen des Coronavirus
30.03.2020
Im Rahmen der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus wurde ein spezifisches Formular für die Eltern, die sich selbst um die Betreuung ihrer Kinder unter 13 Jahren kümmern müssen, ausgearbeitet, damit sie den Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch nehmen können.
Ein neues Formular ist verfügbar. Es muss ausgefüllt und ab dem 30.März an den Arbeitgeber und die CNS geschickt werden, auch dann, wenn bereits ein früheres Formular versandt wurde.
Der Urlaub aus familiären Gründen kann von einem Elternteil genommen werden, wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gibt.
Wenn nötig, können die Eltern den Urlaub aus familiären Gründen abwechselnd nehmen. In diesem Fall muss jeder Elternteil ein Formular einreichen.
Zudem wird davon abgeraten, dass eine gefährdete Person oder eine Person, die zu einer Risikogruppe gehört, die Betreuung übernimmt.
Der Sonderurlaub aus familiären Gründen (COVID-19) ist ein zeitlich begrenzter Sonderurlaub, der die Anzahl der verbleibenden Tage des regulären UAFG nicht beeinträchtigt. Dieser Urlaub wird gesondert vom regulären UAFG behandelt.
Der mit dem Coronavirus zusammenhängende Sonderurlaub aus familiären Gründen wurde bis zum Ende der Aussetzung der Aktivitäten in Schulen und Betreuungseinrichtungen verlängert, die vorerst bis einschließlich 19. April 2020 vorgesehen ist, auch während der Osterferien.
Wie nimmt man den Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch?
Der Elternteil, der den Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch nehmen muss, muss seinen Arbeitgeber schnellstmöglich mündlich oder schriftlich davon in Kenntnis setzen.
Anschließend muss er das erforderliche Formular ausfüllen, es unterzeichnen und der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) und seinem Arbeitgeber übermitteln. Danach muss der Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern eine Übersicht der Anzahl der tatsächlich genommenen Urlaubstage aus familiären Gründen gemäß dem herkömmlichen Verfahren zukommen lassen.
Informationen zum Ausfüllen des Antrags
Es ist nicht notwendig, das Anfangs- und Enddatum auf dem Formular anzugeben. Die Daten müssen lediglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Ein neues Formular ist verfügbar. Es muss ausgefüllt und an den Arbeitgeber und die CNS geschickt werden, auch dann, wenn bereits ein früheres Formular versandt wurde.
Quelle : https://guichet.public.lu/de/actualites/2020/mars/13-conge-raisons-familiales-covid-19.html