Verbesserung der Kostenübernahmen bei Zahnsteinentfernung
Ab 1. Januar 2022 wird Artikel 40 Absatz 4 der CNS-Statuten wie folgt geändert:
Quellen:
Die Zahnsteinentfernung wird zweimal in 365 Tagen übernommen.
(statt: Zahnsteinentfernung wird nur halbjährlich übernommen.)
Quellen: