Urlaub aus familiären Gründen COVID-19 und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Quarantäne- oder Isolationsanordnungen - Stand: 15. Februar 2022

18.02.2022

Nachstehend finden Sie eine Bekanntmachung seitens der CNS - Gesondheetskeess


Urlaub aus familiären Gründen COVID-19 und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Quarantäne- oder Isolationsanordnungen - Stand: 15. Februar 2022

Im Laufe der letzten zwei Jahre, die von der Gesundheitskrise durch das Coronavirus geprägt waren, wurden die von der Regierung beschlossenen Gesundheitsmaßnahmen mehrfach angepasst, immer unter Berücksichtigung der Entwicklung der sanitären Situation.

In einem sich derart schnell verändernden Umfeld ist es für einen Bürger nicht einfach, sich in Bezug auf seine Rechte, Pflichten und Schritte zurechtzufinden.

Viele Versicherte haben sich in diesen zwei Jahren an die Nationale Gesundheitskasse (CNS) gewandt, um einen Antrag auf Urlaub aus familiären Gründen COVID-19 oder eine Quarantäne- oder Isolationsverordnung einzureichen.


Aber welche Dokumente muss ein Versicherter an die CNS schicken und innerhalb welcher Fristen?

1.   Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (CRF-COVID-19)

Im Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus umgesetzten Maßnahmen ist es möglich, dass sich ein Kind auf Beschluss oder auf Empfehlung der Gesundheitsbehörde oder der jeweils zuständigen Behörde in Quarantäne oder Isolation begeben muss.

Im März 2020 führte die Regierung daher einen Sonderurlaub "Urlaub aus familiären Gründen im Rahmen der COVID-19-Pandemie" ein. Die Bestimmungen und Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Urlaub haben sich in den letzten zwei Jahren weiterentwickelt.

Welche Dokumente muss die CNS heute haben, um einen CRF-COVID-19 zu erfassen?

Der Elternteil, der CRF-COVID-19 in Anspruch nehmen muss, muss zunächst das Formular für Urlaub aus familiären Gründen im Rahmen der Covid-19-Pandemie ausfüllen.

Anschließend sind je nach der gegebenen Situation (anzukreuzende Felder auf dem Formular) verschiedene Dokumente dem Antrag beizufügen.

Die offiziellen Dokumente unterscheiden sich von Land zu Land:
  • Luxemburg
    • Von der Gesundheitsdirektion (Direction de la santé) ausgestellte Anordnung zur Quarantäne/Isolierung des Kindes.
    • Vom Ministerium für Bildung und Jugend (MENJE) ausgestellte Bescheinigung über die Schließung einer Schule.
  • Frankreich
    • Offizielles Dokument, das für Kontaktfälle und Schulschließungen von der Krankenversicherung ausgestellt wird. Ebenso kann ein Dokument, das eine Arbeitsunterbrechung nachweist, über declare.ameli beantragt werden, wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
    • Auf den Namen des Kindes ausgestellte Bescheinigung der zuständigen Behörde (z. B. Schulleitung, Gemeinde usw.) über eine Schulschließung.
  • Belgien
    • Ärztliches Attest, in dem die Quarantäne/Isolation bestätigt wird, oder eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Empfehlung für die Quarantäne/Isolation.
    • Auf den Namen des Kindes lautende Schulschließungsbescheinigung, die von der zuständigen Behörde (z. B. Schulleitung, Gemeinde usw.) ausgestellt wurde.
  • Deutschland
    • Offizielles Dokument zur Quarantäne/Isolation, ausgestellt vom Gesundheitsamt/-behörde des zuständigen Bundeslandes.
    • Auf den Namen des Kindes lautende Schulschließungsbescheinigung, die von der zuständigen Behörde (z. B. Schulleitung, Gemeinde usw.) ausgestellt wurde.
Alle diese Dokumente müssen namentlich (auf den Namen des Kindes) ausgestellt sein. Ebenso kann die CNS den Nachweis eines positiven PCR-Tests der betreffenden Person/des betreffenden Kindes verlangen.


2.   Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Quarantäne- oder Isolationsanordnungen

Eine Person mit einer bestätigten COVID-19-Infektion muss sich isolieren; eine Quarantäne gilt für Personen, die Hochrisikokontakte mit einer Person mit bestätigter Infektion hatten.

Welche Dokumente muss die CNS haben, um eine Isolierung oder Quarantäne zu erfassen?

Die offiziellen Dokumente sind von Land zu Land unterschiedlich:
  • Luxemburg
    • Quarantäne-/Isolierungsanordnung, die von der Gesundheitsdirektion (Direction de la santé) ausgestellt wird.
  • Frankreich
    • Offizielle Quarantäne-/Isolierungsanordnung. Diese Anordnung muss von der zuständigen nationalen Behörde ausgestellt sein (die CPAM über den Dienst télédéclare, declare.ameli).
  • Belgien
    • Ärztliches Attest, das die Quarantäne/Isolation bestätigt, oder eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Empfehlung zur Quarantäne/Isolation.
  • Deutschland
    • Quarantäne-/Isolierungsanordnung, die vom zuständigen Gesundheitsamt/-behörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Versicherte wohnt, ausgestellt wurde.
Alle diese Dokumente dienen der CNS als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, um eine Arbeitsunfähigkeit zu erfassen.

Die Dokumente müssen namentlich ausgestellt sein (bei elektronischer Übermittlung, z. B. E-Mail...). In einigen Fällen kann die CNS einen Nachweis des positiven PCR-Tests verlangen.


3.   Versand, Fristen und Verzögerungen

Mit der steigenden Zahl positiver COVID-19-Fälle steigt auch die Wartezeit für die Ausstellung von Quarantäne- oder Isolationsverordnungen, sowohl in Luxemburg als auch in den Nachbarländern. Die CNS ist sich im Klaren darüber, dass die zuständigen Behörden derzeit mit Verzögerungen zu kämpfen haben, und berücksichtigt dabei hauptsächlich das Datum der Ausstellung dieser Dokumente.

Nach Erhalt des Dokuments bzw. der Dokumente kann der Versicherte :
  • den Antrag für CRF-COVID-19
    • entweder per E-Mail an cns-crf@secu.lu
    • oder per Post an
      • CNS – Indemnités pécuniaires – L-2980 Luxemburg verschicken.
Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig ist. Es ist sinnlos, einen Antrag an die CNS zu schicken, ohne die erforderlichen amtlichen Dokumente beizufügen.

  • die Quarantäne- oder Isolationsanordnung
    • entweder per E-Mail an saisieCIT.cns@secu.lu
    • oder per Post an
      • CNS – Indemnités pécuniaires – L-2980 Luxemburg verschicken.
Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Anträge bitten wir die Versicherten, ihre 13-stellige Identifikationsnummer in der Betreffzeile/im Betreff der E-Mail anzugeben.


Weitere Informationene finden Sie auf folgender Seite der CNS :
https://cns.public.lu/de/actualites/2022/covid-situation-fevrier2022.html