Archiv

Öffentleche Bréif : Prise en charge vun Net-COVID-19 Patienten betreffend

D'Patiente Vertriedung huet een oppenen Bréif un d'Regierung an un d'Gesondheetsministesch geriicht:

Dëst ass zu engem d'Besuchsrecht vun den Patienten an den Klinicken ewéi bei den Eeleren Leit an den Alters- Fleegeheimer, an zum zweeten d'Versuergung vun den Net- COVID-19 Patienten .

Ëmmer méi Leit wenden sech un eis, Patiente Vertriedung asbl, wéinst der Problematik wat Besuchtsrecht vun hiren Léifsten an engem Spidol oder Alters- Fleegeheim ubelaangt.

Forderung : Einführung des “tiers payant généralisé”

Die Patiente Vertriedung Asbl fordert die sofortige Einführung des “tiers payant généralisé”.

Wir sind mit dieser Forderung an den Sozialminister Romain Schneider, sowie den Präsidenten der Gesundheitskasse herangetreten. Den ganzen Brief können Sie bei uns auf der Seite nachlesen :

Helpline Häuslech Gewalt

« Vous vivez une situation de violence domestique? Ne restez pas seul(e). Demandez de l’aide »

Numéro d’appel: 2060 1060
e-mail : info@helpline-violence.lu
www.helpline-violence.lu (en construction)

Schutzmasken für alle!

Schutzmasken für alle!

Ein Offener Brief an die Regierung:

Schutzmasken für alle!

Viele Länder haben in Zwischenzeit die Schutzmaskenpflicht eingeführt als eine Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Österreich hat soeben die Maskenpflicht beim Einkaufen eingeführt.

Die Patiente Vertriedung Asbl fordert, dass die Regierung, nachdem sie die Krankenhäuser ausreichend versorgt hat, jedem Bewohner eine kleine Anzahl an Schutzmasken zukommen lässt.

COVID-19 Vademecum

Die Patiente Vertriedung asbl hat einen kleinen Orientierungsfilm erstellt, welcher Ihnen als kleine Hilfestellung dienen soll während der Covid19 Pandemie

Aktualisierung – Urlaub aus familiären Gründen wegen des Coronavirus

Im Rahmen der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus wurde ein spezifisches Formular für die Eltern, die sich selbst um die Betreuung ihrer Kinder unter 13 Jahren kümmern müssen, ausgearbeitet, damit sie den Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch nehmen können.

Ein neues Formular ist verfügbar. Es muss ausgefüllt und ab dem 30.März an den Arbeitgeber und die CNS geschickt werden, auch dann, wenn bereits ein früheres Formular versandt wurde.

Der Urlaub aus familiären Gründen kann von einem Elternteil genommen werden, wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gibt.