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Medizinische Versorgungszentren

Des Centre de soins avancés ( CSA ) ont été ouvert pour affronter et anticiper au mieux la gestion quotidienne de l’afflux des patients.

Les CSA ont été ouverts avec des lignes de consultation variables, en fonction des nécessités sanitaires propres à chaque secteur. Le nombre de ces lignes de consultation pourra être augmenté si nécessaire. Un CSA, dans la configuration de départ, peut permettre de faire consulter jusqu’à huit médecins en parallèle.

Ouverture chaque jour de 8h00 à 20h00 dans une première phase, week-end compris.

Au besoin, il est prévu d’étendre les horaires d’ouverture selon les besoins.

La consultation dans un CSA n'est pas payante: le patient devra se munir de sa carte CNS et d’une pièce d'identité.

Monatlicher Kostenloser Rechtsbeistand annuliert für den Monat April und Mai

Der monatliche kostenlose Rechtsbeistand für den Monat April und den Monat Mai wird aufgrund der aktuellen Lage annuliert.

Diese Massnahme wurde vorsichtshalber beschlossen und ist konform zu den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums bezüglich des Corona-Virus COVID-19.

COVID-19 – wichtige Mitteilung

Die Patiente Vertriedung Asbl informiert dass sie bis auf Weiteres keine Patienten in ihren Büroräumen empfängt.

Diese Massnahme wurde vorsichtshalber beschlossen und ist konform zu den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums bezüglich des Corona-Virus COVID-19.

Entsprechend der aktuellen Situation und der jeweiligen Beschlüsse der Regierung, kann diese Entscheidung zu jedem Moment geändert werden.

Die Patiente Vertriedung asbl hält Sie über Ihre Internetseite sowie über facebook über die Geschehnisse auf dem Laufenden.

Die Dienste der Patiente Vertriedung Asbl sind wie gewohnt erreichbar unter :
  • Tel : 491457-1
  • Email: info@patientevertriedung.lu

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie zu Hause, bleiben Sie gesund!

eConsult - Die Telekommunikationsplattform im aktuellen Kontext der Coronavirus-Pandemie

eConsult ist seit Donnerstag dem 26. März 2020 operationnel.

Sie können diese neue Platform welche von der Agence eSanté betrieben wird auf folgender Webseite erreichen https://econsult.esante.lu/de/

Nachstehend finden Sie ein Video welches Ihnen den Verlauf erklärt wie die Telekonsultation funktioniert.

Neue Leistungen für die Telekonsultation im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie

Um den jüngsten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus "COVID-19", insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Rechnung zu tragen, wird ein neues Nomenklaturgesetz für Ärzte für die Telekonsultation eingeführt, das auch die Erstellung von ärztlichen Verschreibungen oder Arbeitsunfähigkeitserklärungen vorsieht.

Für die Tätigkeit in einer Arztpraxis, mit Ausnahme von Zahnarztpraxen, werden die Ärzte ermutigt, Telekonsultationsmodalitäten (Telefon, Videoanrufanwendungen usw.) zu nutzen um die Übertragung des Virus in Anwendung der Empfehlungen der Gesundheitsdirektion zu begrenzen. Bei wenig gravierenden Anliegen von bereits bekannten Patienten wird es im Rahmen der Telekonsultations möglich sein, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen oder eine ärztliche Verschreibung zu versenden.

Demande d'extension congé pour raisons familiales pour aidants informels

Auszug aus dem Brief :

In Bezug auf die Einführung des Zertifikats für Sonderurlaub aus familiären Gründen, wurde der Patiente Vertriedung asbl  von einigen Patienten herangetragen, dass es im Bereich der Pflegeversicherung und hier insbesondere in Bezug auf die Pflegeperson (aidant informel) keine Regelung im Hinblick auf die Beanspruchung des Sonderurlaubs aus familiären Gründen gibt.

Ähnlich verhält es sich auch im Bereich der behinderten Personen. So haben viele Eltern, welche bis dato auf eine Tagesstätte zurückgreifen konnten, bei «Kindern» welche das 13. Lebensjahr überschritten haben, nicht die Möglichkeit auf den Sonderurlaub aus familiären Gründen zurückzugreifen. Gerade jedoch behinderte Kinder verlangen eine intensive und massgeschneiderte Betreuung.

Wir wären Ihnen aus diesem Grund verbunden, wenn Sie in diesen beiden Bereichen schnellstmöglich eine offizielle Bestimmung erlassen könnten, dass sowohl die Pflegeperson (aidant informel) als auch Eltern behinderter Kinder, welche älter als 13 Jahre sind, auf die Möglichkeit des Sonderurlaubes aus familiären Gründen zurückgreifen könnten.