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Treffen ULC nouvelle asbl und Patiente Vertriedung

Im Rahmen der Unteredung zwischen der ULC Nouvelle Asbl und der Patienten Vertretung am 7. März 2019 wurde beschlossen, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Asbl'en in Zukunft zu verstärken und einen regelmäßigen Austausch zu pflegen.

Während der Sitzung wurden eine Reihe von Themen erörtert, darunter insbesondere aus dem Gesundheitsbereich, in dem ein großer Handlungsbedarf besteht. Eines davon ist die Taxi-Ambulanz Akte sowie die Krankenhaus-Parkgebühren. Zur Lösung dieser Probleme sind gemeinsame Maßnahmen geplant.

Ein weiteres Thema waren die Probleme, die auftreten können, wenn während eines Auslandsaufenthaltes eine medizinische Versorgung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist eine gemeinsame Info-Aktion geplant.

Mein Wille am Ende des Lebens

Zweck dieser Broschüre ist es, die Bürger über die Gesetze das Lebensende betreffend und über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu informieren.

Um sicherzustellen, dass die Wünsche einer Person am Lebensende respektiert werden, auch wenn sie sich nicht mehr äußern kann, besteht ein Teil der Broschüre aus Formularen wie Patientenverfügung und Bestimmungen zum Lebensende, die der Bürger verwenden kann, um seine Entscheidungen zu dokumentieren.

Jeder Patient kann sowohl eine Patientenverfügung als auch die Bestimmungen zum Lebensende ausfüllen.

Link:  sante.public.lu/fr/publications/m/ma-volonte-en-fin-de-vie-2019-fr-de-en-pt

Wahlen Salariatskammer

Liebe Patientinnen, liebe Patienten

Wenn ich mich heute an Sie wende, tue ich dies aus gutem Grund. In den nächsten Tagen werden Ihnen per Post Wahlzettel zugestellt, da die Mitglieder der Salariatskammer (CSL) neu gewählt werden. Dies ist eine wichtige Wahl und eine starke Wahlbeteiligung wird die Salariatskammer (CSL) gegenüber Regierung und Patronat stärken. Dies ist auch für die Patiente Vertriedung asbl wichtig, da die Kammer zu allen Gesetzesvorschlägen, welche die Patienten und generell die Versicherten betreffen, Gutachten erstellen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten kann.

Aus diesen Gründen rufe ich Sie auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, da eine starke Beteiligung im Interesse der Patiente Vertriedung asbl und somit allen Patienten ist.

René Pizzaferri
Präsident der Patiente Vertriedung asbl

Échange constructif entre Étienne Schneider et les représentants de la Patiente Vertriedung ASBL

Dans le cadre de l’entrevue du 25 janvier 2019 entre le Vice-Premier ministre, ministre de la Santé, Étienne Schneider, et la Patiente Vertriedung ASBL, plusieurs sujets d’actualité ont été abordés. Au cœur des échanges était le programme gouvernemental 2018-2023, et notamment l'engagement commun par rapport aux droits des patients dans le domaine de la santé.

Le ministre Étienne Schneider a remercié la Patiente Vertriedung pour son travail précieux de conseil au profit du patient et du soutien au ministère pendant les dernières années sur plusieurs dossiers clés.

Le président de la Patiente Vertriedung ASBL a souligné l'importance de l'information des patients, une des missions principales de l'association. Selon René Pizzaferri, il est primordial que le système de santé luxembourgeois et les actions de santé publique soient définis autour des besoins du patient.

D'autres sujets débattus étaient les mesures prévues par le gouvernement afin d’améliorer le fonctionnement des services d’urgences dans les hôpitaux, la création de cabinets de groupe, ainsi que les conditions d’exercice de l'activité médicale hospitalière et extrahospitalière, des domaines dans lesquels l'association est particulièrement engagée. Étienne Schneider a assuré à la Patiente Vertriedung l'intérêt du patient et le principe de l'accès universel, solidaire et égalitaire aux meilleurs soins seront au centre des travaux du ministère pendant le nouveau mandat.

Kostenloser Rechtsbeistand jeden ersten Donnerstag im Monat

Die Patiente Vertriedung Asbl bietet ab dem Februar 2019 einen monatlichen kostenlosen Rechtsbeistand an.

Wann ? Einmal im Monat ab 15 Uhr.

Wo ? 1B, rue Thomas Edison L-1445 Strassen

Die Beratungszeit ist limitiert auf maximal 30 Minuten pro Patient. Sie können sich per Mail unter info@patientevertriedung.lu oder per Telefon 4914571 anmelden.

Änderungen im Bereich des Krankengeldes ab dem 1. Januar 2019

Das Gesetz vom 10. August 2018 sieht mit Wirkung zum 1. Januar 2019 eine Reihe von Änderungen im Bereich des Krankengeldes vor:

Beendigung des Anspruchs auf Krankengeld

Die maximale Dauer der Entschädigung erhöht sich von 52 Wochen auf 78 Wochen über einen Bezugszeitraum von 104 Wochen.

Die Bestimmungen gelten für jeden Versicherten, der die 52-Wochen-Frist vor dem 1. Januar 2019 nicht überschritten hat.

Die übrigen gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer der Entschädigung werden nicht geändert.

Anspruch auf Krankengeld

Arbeitnehmer

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer ab dem ersten des Monats, der auf denjenigen folgt, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit auf einen Bezugszeitraum fällt, der ab dem 1. Januar 2019 von 12 Monaten auf 18 aufeinanderfolgende Kalendermonate erhöht wird, Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die CNS.

Selbstständige

Für Selbständige hingegen ensteht der Anspruch auf Krankengeld am ersten des Monats, der auf denjenigen folgt, in dem sich der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit befindet, berechnet über einen Bezugszeitraum von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten.

Progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen

Die bisherige therapeutische Halbtagsarbeit (mi-temps thérapeutique) wird zum 1. Januar 2019 abgeschafft.

Eine auf therapeutische Halbtagsarbeit ausgestellte Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit verliert seine Gültigkeit ab dem gleichen Datum.

Mit dem Gesetz vom 10. August 2018 wird eine neue Maßnahme mit dem Titel "Progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT)" eingeführt, die an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft ist:

1. Antrag des behandelnden Arztes unde des Versicherten

Der Antrag ist auf der Grundlage eines Standardformulars "Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen" zu stellen, in dem der behandelnde Arzt die positive Wirkung des RPTRT auf den Gesundheitszustand des Versicherten bescheinigt. Dieses Formular ist ab dem 01.01.2019 auf der Website CNS.LU unter "Formulare" verfügbar.

2. Arbeitsunfähigkeit des Versicherten

Der Versicherte muss zum Zeitpunkt des Antrags arbeitsunfähig sein. Darüber hinaus muss er in den drei Monaten vor seinem Antrag mindestens einen Monat lang nicht arbeitsfähig gewesen sein.

3. Zustimmung des Arbeitgebers

Die progressive Wiederaufnahme kann nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen.

4. Vorherige Zustimmung der Nationalen Krankenkasse

Die CNS muss ihre vorherige Zustimmung erteilt haben, welche auf einer motivierten Stellungnahme des kontrollärztlichen Diensts der sozialen Sicherheit beruht.

Es ist auch zu beachten, dass die versicherte Person während der Zeit der progressiven Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen als arbeitsunfähig gilt und eine Bescheinigung über die Vollzeitarbeitsunfähigkeit vorlegen muss. Diese Zeiträume werden daher in vollem Umfang in die Berechnung des maximalen Zeitraums der Entschädigung einbezogen (78 Wochen über einen 104-wöchigen Bezugszeitraum).