In der Europäischen Union findet derzeit ein chargenbezogener Rückruf von valsartanhaltigen Arzneimitteln statt, deren Wirkstoff vom chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical produziert wurde. Die betroffenen Arzneimittel werden zur Behandlung von Bluthochdruck eingesetzt.
Grund für den Rückruf ist eine mögliche produktionsbedingte Verunreinigung des Wirkstoffs mit N-Nitrosodimethylamin. Dieser Stoff ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft. Bislang liegen noch keine Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchen Konzentrationen die Verunreinigung in diesen Arzneimitteln enthalten ist. Der Rückruf aller betroffenen Chargen erfolgt daher europaweit vorsorglich bis zur Klärung des Sachverhaltes.
In Luxemburg sind folgende Medikamente betroffen:
Die Patiente Vertriedung Asbl, wurde am 27. Juni 2018 durch großherzoglichen Beschluss als Gemeinnütziger Verein anerkannt. Spenden an einen Gemeinnützigen Verein oder eine Gemeinnützige Organisation, kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind Beträge ab mindestens 120 Euro jährlich. Der jährlich absetzbare Betrag darf weder 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen noch den Betrag von 1.000.000 Euro überschreiten.Während einer öffentlichen Anhörung vom 26. Juni 2018 einer Lipödem-Patientin gegen eine Versicherungsgesellschaft, wurde ein Präzedenzfall geschaffen, indem entschieden wurde, dass die Versicherungsgesellschaft der Patientin die Kosten für ihre beiden Operationen rückerstatten muss. Die Versicherungsgesellschaft wollte ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, mit der Argumentation, dass es sich beim Lipödem nicht um eine anerkannte Krankheit handeln würde und die Eingriffe rein ästhetischer Natur seien.
Das Gericht erklärte diese Argumentation als ohne Bestand, da das Lipödem als Krankheit anerkannt wurde und die Operationen medizinisch indiziert gewesen sind.
Damit hat sich der Weg für viele weitere Patientinnen geebnet eine entsprechende Kostenbeteiligung seitens ihrer Versicherung zu erhalten.