Die Patiente Vertriedung Asbl wurde als Gemeinnütziger Verein anerkannt
Die Patiente Vertriedung Asbl, wurde am 27. Juni 2018 durch großherzoglichen Beschluss als Gemeinnütziger Verein anerkannt. Spenden an einen Gemeinnützigen Verein oder eine Gemeinnützige Organisation, kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind Beträge ab mindestens 120 Euro jährlich. Der jährlich absetzbare Betrag darf weder 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen noch den Betrag von 1.000.000 Euro überschreiten.Falls Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen, können Sie dies auf unserer Homepage machen