Richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes : Patienten müssen erste Kopie kostenlos erhalten!

12.02.2024

Im Oktober 2023 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Patienten das Recht auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakte haben. Ärzte dürfen demnach nur dann eine Gebühr erheben, wenn der Patient bereits zuvor eine kostenfreie Kopie erhalten hat – dies gilt auch für Psychotherapeuten.



Richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes : Patienten müssen erste Kopie kostenlos erhalten!

Im Oktober 2023 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Patienten das Recht auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakte haben. Ärzte dürfen demnach nur dann eine Gebühr erheben, wenn der Patient bereits zuvor eine kostenfreie Kopie erhalten hat – dies gilt auch für Psychotherapeuten.

Zudem stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass Patientinnen und Patienten nicht verpflichtet sind, ihren Antrag zu begründen.

Und: Die in der Patientenakte befindlichen Dokumente müssen unter Umständen vollständig kopiert werden. Denn das Gericht hat auch entschieden, dass der Patient in der Lage sein muss, die Daten zu verstehen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Hierfür kann eine vollständige Kopie erforderlich sein. Dies schließt Informationen wie Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen ein.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines Patienten gegen eine Zahnärztin auf eine kostenlose Kopie seiner Patientenakte, um Haftungsansprüche wegen vermeintlicher Behandlungsfehler geltend zu machen.